FESH-ABC
Wichtige Infos für Eltern
Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen vom Unterricht befreit werden. Jede Befreiung muss spätestens eine Woche vorher beim Klassenlehrer, bei der Klassenlehrerin schriftlich beantragt werden. Eine Befreiung vor/nach den Ferien bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Schulleiter. Befreiungen bis zu zwei Tagen können vom Klassenlehrer gewährt werden, längere nur von der Schulleitung.
Die völlige oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht muss in jedem Einzelfalls durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung beim Sportlehrer/ bei der Sportlehrerin beantragt werden. Vom Sport befreite Schüler/-innen sind zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet. Über Ausnahmen entscheidet der Sportlehrer/die Sportlehrerin.
Zum Profil der FESH-GE gehört es, dass die Eltern aktiv das Schulleben mittragen und bereichern. Die FESH-GE sieht in der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule eine notwendige unverzichtbare Grundlage für ein vielfältiges und lebendiges Schulleben. Die familiäre und schulische Erziehung sollen aufeinander abgestimmt sein und sich gegenseitig ergänzen und bereichern. Um die Zusammenarbeit, z.B. bei der Vorbereitung von Schulfesten o.ä., besser zu gestalten, haben sich viele FESH-Eltern in einer Organisationsgruppe zusammengeschlossen. Alle Eltern sind herzlich eingeladen sich dieser Gruppe anzuschließen!
Auf dem gesamten Schulgelände herrscht ein grundsätzliches Benutzungsverbot für Handy. Handys müssen vor dem Betreten des Schulgeländes vollständig ausgeschaltet und in die Schultasche bzw. in den jeweiligen Spind gelegt werden. Sie dürfen erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder eingeschaltet werden. Nur in Ausnahmefällen darf ein Handy mit Erlaubnis eines Lehrers/einer Lehrerin eingeschaltet und benutzt werden.
Für Krankheitstage, an denen Du eine Klassenarbeit schreibst, ist grundsätzlich eine Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten einzureichen. Ein Anspruch auf einen Nachschreibetermin besteht nicht. Wird die Entschuldigung nicht innerhalb von einer Woche vorgelegt, wird für die Klassenarbeit die Leistungsnote 6 erteilt.
- Ich bin freundlich zu meinem Mitschülern und Lehrern und zeige Respekt.
- Ich arbeite konzentriert mit und melde mich, wenn ich etwas sagen möchte.
- Ich höre anderen Personen zu und lasse sie ausreden, wenn sie sprechen.
- Ich befolge die Anweisungen der Erwachsenen.
- Ich komme pünktlich zum Unterricht.
- Ich lege die Materialien auf den Tisch , die ich für die aktuelle Stunde benötige.
- Ich halte den Klassenraum und mein Fach sauber und trenne den Müll.
- Ich hänge Jacke, Mützen, usw. an der Garderobe auf.
Wir bitten die Eltern, auf angemessene Kleidung ihrer Kinder zu achten. Kleidung muss, um Erkrankungen vorzubeugen, dem Wetter und der Jahreszeit angemessen sein. Außerdem sind T-shirts mit provozierenden oder verunglimpfenden Bildern bzw. Beschriftungen ebenso unangemessen, wie ein insgesamt aufreizendes Outfit. Mützen und Kappen sind während des Unterrichtes abzusetzen.
Bei Erkrankung muss am ersten Tag eine telefonische Entschuldigung im Sekretariat durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen oder eine direkte Entschuldigung über EduPage beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin eingereicht werden. Zweites wird bevorzugt.
Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Genesung des Schülers über EduPage abzugeben. Bei Erkrankungen über fünf Unterrichtstagen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwenig.
Wenn du Unterricht versäumst –egal aus welchen Gründen-, musst du die versäumten Unterrichtsinhalte innerhalb von einer Woche nachholen. Wende dich per EduPage oder persönlich an deine Klassenkameraden. Wenn dir Arbeitsblätter fehlen, sprich deine Fachlehrer an. Versäumte Aufgaben sind in der nächsten Stunde dem Fachlehrer unaufgefordert zu zeigen. Wenn Du bei Tests oder Klassenarbeiten Aufgaben nicht lösen kannst, weil du im Unterricht gefehlt hast, hast du keinen Anspruch, dass diese Aufgaben bei der Bewertung deiner Leistungen ausgeschlossen werden. Die Entscheidung liegt beim Lehrer/ bei der Lehrerin. Gespräche zu suchen, wird ausdrücklich gewünscht.
Beim Sport müssen Schüler grundsätzlich Sportbekleidung tragen. Dabei sind Schuhe mit hellen und sauberen Sohlen vorgeschrieben. Uhren und Schmuckgegenstände (Ketten, Ohrringe etc.) müssen abgelegt werden, um einer Verletzungsgefahr vorzubeugen. Für Brillenträger ist es ratsam, eine Sportbrille anzuschaffen, wenn das Kind beim Sportunterricht nicht auf seine Sehhilfe verzichten kann. Kinder, die ihre Brillen absetzen können, sollten ein Brillenetui dabei haben, um ihre Brille vor Beschädigungen zu schützen. Wertgegenstände (Geld, Handy etc.) sind im jeweiligen Spind aufzubewahren oder notfalls der Lehrkraft zu übergeben. Im Falle eines Schadens haftet der Schulträger nur, wenn die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen auch beachtet wurden.
Treffpunkt Wenn der Schwimmunterricht in der 1. Stunde stattfindet, treffen sich alle Schüler und Schülerinnen um 7.50 Uhr direkt am Eingang des Westfalenbades. Da die Umkleidezeiten auch durch andere Schulen sehr stark begrenzt sind, ist es nicht mehr möglich Eintritt ins Schwimmbad zu erhalten, wenn Ihr Kind zu spät kommen sollte. Achten Sie also bitte darauf, dass Ihr Kind pünktlich am Eingang steht! Mitzubringen sind natürlich Schwimmzeug (bei den Mädchen bitte einen Badeanzug und bei den Jungen keine knielangen Badeshorts!), Handtuch, Duschzeug und 1 EUR für den Spint. Sollte Ihr Kind nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können (Erkältung, Verletzung…) geben Sie ihm bitte normales Sportzeug mit. Es wird in der Zeit dann am Rand sitzen und so dem Unterricht folgen. Hinweisen möchten wir auch nochmals darauf, dass besonders beim Schwimmunterricht das Verhalten der Kinder sehr wichtig ist. Gerade im Schwimmbad müssen sie unbedingt auf die Anweisungen hören, eigensinniges und eigenmächtiges Handeln kann nicht geduldet und bei wiederholtem Fehlverhalten muss ein Kind vom Schwimmunterricht ausgeschlossen werden. Der Sportlehrer sucht ggf. den Kontakt zu den Erziehungsberechtigten und bittet um Zusammenarbeit. Die Rückfahrt wird mit einem Busunternehmen organisiert.
Die Schule verleiht im Laufe des Schuljahres für viele Fächer Schulbücher an die Schüler. Die Schüler sind verpflichtet darauf zu achten, dass mit ausgeliehenen Schulbüchern sorgsam umgegangen wird. An der FESH-Gesamtschule besteht die Pflicht, die Bücher mit einem Umschlag zu versehen. Es ist nicht gestattet in die ausgeliehenen Schulbücher zu schreiben. Bei nachlässiger Behandlung oder Verlust ist der Zeitwert/ das Schulbuch zu ersetzen.
Je besser du im Unterricht aufpasst, desto mehr neue Vokabeln wirst du dir schon im Unterricht merken! Zu Hause solltest du Folgendes beachten:
- Lerne nur sieben Wörter auf einmal: Lies den englischen Ausdruck und die deutsche Bezeichnung 3-5 mal laut und achte auf die richtige Aussprache.
- Decke nach dem Lesen die englischen Wörter ab und übersetze einen deutschen Ausdruck nach dem anderen ins Englische.
- Decke danach die deutschen Wörter ab und übersetze eine englische Vokabel nach der anderen ins Deutsche.
- Markiere in deinem Vokabelheft die Wörter, welche du dir nicht merken kannst der deren Schreibung du dir nicht merken kannst mit einem Kreuzchen.
- Mache nach den ersten sieben Vokabeln 20 Minuten etwas anderes, z.B. Matheaufgaben oder Sport. -------- PAUSE --------
- Damit du dir die Vokabeln lange merken kannst, musst du die Wörter nach 20 Minuten wiederholen: Lies erst die deutschen Begriffe, decke dabei die englischen Vokabeln ab. Kannst du dich noch an die englischen Wörter erinnern? Wenn nicht, sprich sie wieder laut. Decke danach die deutschen Wörter ab und übersetze vom Englischen ins Deutsche. Markiere alle Wörter, die du nicht mehr gewusst hast.
- Nun kannst du mit den nächsten sieben Vokabeln weitermachen. Lerne sie so wie die ersten sieben Vokabeln und mache danach 20 Minuten wieder etwas anderes. -------- PAUSE --------
- Wiederhole die gelernten Vokabeln am nächsten Tag wieder, dann nach zwei Tagen noch einmal und dann in immer wieder größer werdenden Abständen.
- Wiederhole die markierten Wörter noch öfter als die anderen. Erst wenn du dir die Wörter richtig merken kannst, darfst du die Markierung im Vokabelheft wegradieren.
Habe ich ...
- das Datum rechts oben an den Rand geschrieben?
- mit blauer Tinte geschrieben?
- für Zeichnungen einen Bleistift verwendet?
- einen ausreichenden Rand gelassen? (Verwenden von Heften und blättern mit Rand hilft dabei!)
- zum Unterstreichen ein Lineal benutzt?
- versäumte Aufgaben, Hefteinträge und Arbeitsblätter nachgeholt?
- alles so notiert, dass es auch jeder lesen kann?
- Überschriften farbig gekennzeichnet?
Zusätzlich gilt für die Mappen Habe ich... - alle Arbeitsblätter in der richtigen Reihenfolge eingeheftet?
- alle Seiten mit Seitenzahlen versehen? 11. (...ein vollständiges Inhaltsverzeichnis?)
Erkundigt euch bei den jeweiligen Fachlehrern, was sie Besonderes für ihr Fach verlangen.